Isotta und ihre Schwester Ginevra studierten gemeinsam bei Martino Rizzoni, einem Schüler von Guarino da Verona. In der Zeit zwischen 1434 und 1440 korrespondierten die Schwestern mit den bedeutendsten Humanisten der Renaissance. Vielleicht vom Beispiel ihrer Schwester Ginevra abgeschreckt, die nach ihrer Heirat das Studium abbrach, legte Isotta ein selbsternanntes Keuschheitsgelübde ab. Daraufhin verbrachte sie, zurückgezogen vom Rest der Familie, ihr Leben allein in der Bibliothek im Hause ihrer Mutter. 1441 begann sie Theologie zu studieren.
Isottas berühmtestes Werk
”de Pari aut impari Evae atque Adae peccato”
(Von der gleichen oder ungleichen Sünde von Adam und Eva)
entstand aufgrund eines lebhaften Briefwechsels mit dem Humanisten Ludovico Foscarini. Ausgelöst wurde er durch den Ausspruch des Heiligen Augustinus, dass Eva mehr Schuld an der Erbsünde trage als Adam. Im Dialog, über die gleiche oder ungleiche Sünde Evas und Adams, diskutiert Isotta deshalb die Frage, ob die Frau dem Mann unterlegen sei.
Sie gilt mit einem lateinischen Diolog und mehreren Briefen als erste Frau der Renaissance, die einen Beitrag zu humanistischen Kultur leistete.
Die erhaltenen Texte Isottas wurden erst 1885 in Wien publiziert!
"Die Unbeständigkeit der Eva, die verurteilt wurde, war keine Unbeständigkeit der Natur, sondern aus Gewohnheit. Für jene Qualitäten, die in uns sind von Natur aus, sind wir weder von Schuld gelobt, nach dem Urteil der weisesten Philosophen ....”
(De pari AUT impari Eva Eatque Adaem peccato).
“Da Eva intellektuell wie moralisch schwächer ist, kann ihr weniger Schuld an der Erbsünde zugesprochen werden. Adam hingegen war nach dem Ebenbild Gottes gemacht, er wurde von Gott als der perfekte Mensch zur Welt gebracht. Daher besaß er auch mehr Wissen und damit mehr Verantwortung als Eva, die als Unvermögende dem Manne untertan sein sollte, die List der Schlange nicht zu durchschauen vermochte. Ludovicio betrachtete Adam als passives Opfer. Eva hatte ihn vorsätzlich getäuscht, denn sie wollte Gott ähnlicher werden. Ein vorsätzliches Handeln würde aber nicht nur Intelligenz und freien Willen voraussetzen, auch die Prämisse von der Inferiorität der Frau würde ad absurdum geführt. Sollte die Frau wirklich aus Unwissenheit gehandelt haben, kann sie von der Schuld entlastet werden. Falls ihrem Tun aber eine unangemessene Wißbegierde und Arroganz zugrunde lag, kann ihre Schuld nicht aus ihrer Inferiorität abgeleitet werden und die Wesensungleichheit von Mann und Frau wäre aufgehoben.”
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